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F.A.Q.

Wo genau findet der Hawkwalk statt?

Ich habe Zugang zu mehreren Flugrevieren im Raum Alling und Puchheim (Landkreis Fürstenfeldbruck, ca. 5 km westlich von München). Je nach Situation und Witterung wähle ich das geeignetste Revier aus.

Wie erreiche ich die jeweilige Örtlichkeit?

Ich lasse Ihnen die Adresse rechtzeitig zukommen. Für die Anreise ist grundsätzlich ein eigener Pkw notwendig. Nach vorheriger Absprache ist eventuell eine Abholung, z.B. an einem Bahnhof in der Nähe, möglich.

Wie ist das Gelände beschaffen - muss ich sportlich sein?

Wir bewegen uns im Rahmen eines gemütlichen Spazierganges. Die Strecke beträgt normalerweise etwa zwei Kilometer. Unser Weg verläuft zumeist auf Wald- und Feldwegen sowie auf Forststraßen. Insbesondere bei schlechtem Wetter ist daher ist festes Schuhwerk nötig.

An welchen Wochentagen und zu welcher Uhrzeit werden Hawkwalks durchgeführt?

Grundsätzlich biete ich an den Wochenenden zwischen Anfang September und Mitte Januar Termine an. In den Sommer-, Herbst und Weihnachtsferien sowie nach individueller Vereinbarung sind Abweichungen möglich. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht.

Findet der Hawkwalk bei jedem Wetter statt?

Ich versuche Absagen nach Möglichkeit zu vermeiden. Bei Sturm, Gewitter oder Starkregen kann das Erlebnis leider nicht stattfinden. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen Ersatztermin.

Warum finden im Frühjahr bzw. Frühsommer keine Spaziergänge statt?

Mein Greifvogel ist ein Raubtier, daher ist es nie gänzlich ausgeschlossen, dass er im Freiflug potentielle Beutetiere (insbesondere Rabenkrähen und Stockenten) anjagt. Da beide Tierarten jagdrechtlich Schonzeit bis 16.07. bzw. 01.09. haben und zudem in dieser Zeit Nachwuchs versorgen müssen, welcher ohne Elterntiere nicht überleben würde, kann ich aus rechtlichen und moralischen Gründen im Frühjahr keine Hawkwalks durchführen.

Darf ich den Greifvogel streicheln oder selbst auf der Faust halten?

Das Wohlbefinden des Tieres steht für mich an erster Stelle. Greifvögel sind Wildtiere; aus diesem Grund ist ein Anfassen oder Streicheln ausgeschlossen. Einige Landungen auf der Faust sind bei volljährigen Teilnehmern in aller Regel möglich.

Kann ich meinen Hund oder ein anderes Tier mitbringen?

Tiere jeglicher Art dürfen nicht mitgebracht werden, da deren Anwesenheit Stress beim Greifvogel verursacht, welcher sich in Flucht- oder Angriffsverhalten manifestieren kann.

Ich würde das Erlebnis gerne für mehr als 4 Personen buchen - ist das möglich?

Der Hawkwalk ist als exklusives Erlebnis konzipiert. Ziel ist es den Teilnehmern eine intensive Interaktion mit dem Greifvogel zu bieten. Dies ist ab einer gewissen Gruppengröße nur noch eingeschränkt möglich. Ferner möchte ich mein Tier nicht überfordern. Grundsätzlich muss ich daher Buchungen für mehr als 4 Personen ablehnen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Betreuungspersonen) sind Ausnahmen möglich - kontaktieren Sie mich einfach!

Bieten sie auch Fotoshootings, etc. an?

Im Rahmen des Hawkwalks können selbstverständlich Fotos oder Videos gefertigt werden. Der Vogel wird allerdings den ganzen Spaziergang über nicht festgehalten. Er "posiert" also nur solange er Lust dazu hat. Reine Fotoshootings biete ich nicht an; das widerspricht meinen Vorstellungen von einem respektvollen Umgang mit dem Greifvogel. Anfragen bezüglich diverser Showeinlagen (z.B. auf Hochzeiten, etc.) muss ich aus gleichen Gründen ablehnen.

Unter welchen Bedingungen wird der Vogel gehalten?

Der Vogel wird ganzjährig ohne Anbindung in einer offenen, hellen und gut durchlüfteten Voliere gehalten, welche von der Größe her die gesetzlichen Mindestanforderungen weit überschreitet. Diese befindet sich in einem ruhig gelegenen Waldgrundstück im Bereich der Gemeinde Alling. Ferner erhält der Vogel regelmäßig ein Pensum an "Flugzeit", dass der durchschnittlichen täglichen Flugdauer in Freiheit entspricht.


Harris Hawk "Paco" in seiner Greifvogelvoliere

Wird die Haltung überprüft?

Sowohl die "Anschaffung" des Vogels als auch der Bau der Voliere wurden beim Veterinäramt und bei der Naturschutzbehörde im Landratsamt FFB angezeigt. Entsprechende Kontrollen fanden und finden regelmäßig statt.

Haben sie die erforderlichen Erlaubnisse?

Ich habe sowohl die Jäger- als auch die Falknerprüfung erfolgreich abgelegt und verfüge damit über die erforderliche Sachkunde zur Haltung eines Greifvogels. Da ich ferner Inhaber eines gültigen Falknerjagdscheins bin und die Erlaubnis der jeweiligen Jagdpächter eingeholt habe, darf ich den Vogel auch frei fliegen lassen. Für die Ausübung des Gewerbes (Hawkwalk.de) ist eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetzt notwendig, welche mir ebenfalls erteilt worden ist.
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